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Anhänger für 1700 - zulassungsfähig
Hallo liebe Gemeinde,
nach jahrelangem Rumstehen in der heimischen Halle will ich meiner 1700 (Ruggerini Diesel) die Welt zeigen, aber nicht zu Fuß hinterher rennen... Problem: der Anhänger - ist zwar dabei gewesen wie ich sie gekauft habe, aber den Hänger krieg ich nicht mehr hin, da stehts eindeutig 1:0 für die Korrosion.. Ausserdem hat der Hänger kein Typschild.
Und die AGRIA keine ABE. Ich habe mir jetzt die Muster-ABE geholt, die ist beim TÜV vorrätig, darin sind eine Reihe von Hängern gelistet, z.B. Typ 81 und Typ 88.
Zur Lösung des Problems möchte ich mir einen Hänger zusätzlich kaufen, der ein Typschild (und evtl eine ABE?) hat. Ist aber nicht ganz einfach zu finden, daher die Frage: kann ich auch einen anderen Hänger verwenden - und krieg ich den auch zugelassen, angeboten bekommen habe ich z.B. einen Hänger AGRIA "Artikel-Nr. 1581". Weiss da jemand was drüber?
Übrigens: die Deichsel ist in passablem Zustand, die kann ich ummontieren , muss also kein Hänger mit Anschluss für die 1700er sein.
Vielen Dank im Voraus für den Wissensschwall der da auf mich zukommt:-?
Grüßle
T
Soweit ich weiß gelten Einachser mit Sitzkarren im Sinne der FZV als zulassungsfrei und dürfen für Land- und forstwirtschaftl. Zwecke verwendet werden. Achtung 20km/h Schild nicht vergessen sonst gelten für deine Bremsen strengere Regeln ;-)