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Straßenzulassung für Einachsschlepper?

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Hallo Frank -
die Sache war eben so, dass Du auf jede Frage von allen Seiten unterschiedliche und teils widersprüchliche Auskünfte erhalten hast. Speziell nach Streichung des alten §18 StVZO, zu dem es im Netz recht gute Interpretationen gegeben hat. Die teilweise falschen Auskünfte bekam man sogar bei Versicherungen und Behörden. Ein gutes Beispiel ist das ständige Auftauchen von stinknormalen Einachsschleppern, die als selbstfahrende Arbeitsmaschinen deklariert wurden und werden, obwohl das Gesetz die einachsige Zugmaschine exakt benennt. Daher habe ich mir mal die Zeit genommen und "weiter oben" nachgehakt - aber selbst das Regierungspräsidium hat die zitierte Übergangsregelung glatt übersehen.
Gruß
Klaus


Hallo , habe diese Odysse auch gerade durchgemacht, um meine 2400 privat zu betreiben.
Es gibt viele Halbwahrheiten und Unwissenheit, auch bei Ämtern und Behörden.
Trotzdem hatte ich Glück und fand kompetente Leute bei Zulassungstelle und Tüv, sodass ich nicht gleich abgefertigt wurde, sondern unterstützt wurde.

Fazit von meiner Seite:
-Der Betrieb ist generell NUR für Land-und Forstwirtschaft (lof) vorgesehen und dann auch zulassungsfrei (allerdings zweckgebunden), d.h. Fahrt zum Bauhof oder Spassfahrt fällt auch bei lof aus.
-Alles ausser lof ,privat oder gewerblich, ist zuzulassen
-Z.B. Imkerei fällt auch unter lof , Fahrten allerdings dann auch immer zweckgebunden.
-Halbwahrheit schein zu sein, dass man auch z.B. im Auftrag eines Landwirts zulassungsfrei "privat" fahren darf. Die Maschine muss im Bestand des Landwirts sein (willkommen in Deutschland :-) )
-Die Versicherung ist Privathaftpflicht, d.h. nur die Versicherte Person darf auch damit fahren bzw. ist bei Fahrten versichert.

Jetzt wirds interessanter:
-Nur die Zugmaschine ist anzumelden und zu Tüv-en.
-Vorne an der Maschine ist ein 125er Kennzeichen anzubringen.
-für den Hänger reicht eine ABE, die mitzuführen ist, ein Wiederholungskennzeichen am Hänger ist nicht nötig.
-Versicherung über Privathaftpflicht, z.B. HUK (ca 30 ?/Jahr)

Hoffen geholfen zu haben.

Grüße
Bernd


[quote=1448]
Hallo , habe diese Odysse auch gerade durchgemacht, um meine 2400 privat zu betreiben.
Es gibt viele Halbwahrheiten und Unwissenheit, auch bei Ämtern und Behörden.
Trotzdem hatte ich Glück und fand kompetente Leute bei Zulassungstelle und Tüv, sodass ich nicht gleich abgefertigt wurde, sondern unterstützt wurde.

Fazit von meiner Seite:
-Der Betrieb ist generell NUR für Land-und Forstwirtschaft (lof) vorgesehen und dann auch zulassungsfrei (allerdings zweckgebunden), d.h. Fahrt zum Bauhof oder Spassfahrt fällt auch bei lof aus.
-Alles ausser lof ,privat oder gewerblich, ist zuzulassen
-Z.B. Imkerei fällt auch unter lof , Fahrten allerdings dann auch immer zweckgebunden.
-Halbwahrheit schein zu sein, dass man auch z.B. im Auftrag eines Landwirts zulassungsfrei "privat" fahren darf. Die Maschine muss im Bestand des Landwirts sein (willkommen in Deutschland :-) )
-Die Versicherung ist Privathaftpflicht, d.h. nur die Versicherte Person darf auch damit fahren bzw. ist bei Fahrten versichert.

Jetzt wirds interessanter:
-Nur die Zugmaschine ist anzumelden und zu Tüv-en.
-Vorne an der Maschine ist ein 125er Kennzeichen anzubringen.
-für den Hänger reicht eine ABE, die mitzuführen ist, ein Wiederholungskennzeichen am Hänger ist nicht nötig.
-Versicherung über Privathaftpflicht, z.B. HUK (ca 30 ?/Jahr)

Hoffen geholfen zu haben.

Grüße
Bernd

Hallo Bernd , steh auch bald vor der anmeldung meines einachsers ; grad mit LOF brauchst dich ja nicht erwischen lassen wenn so rumfährst oder andere güter transportierst ; deswegen anmeldung , habe TÜV mensch schon zu mir zitiert gehabt und gefragt was er alles haben will und es nicht ganz so schlimm wie ich gemeint habe , da ich einzelgutachten schon habe ! Mal sehn wie das jetzt dann so läuft !


So guten Abend allerseits , TÜV Abnahme war erfolgreich und morgen geht's zur Zulassungsstelle :P


Zitiert von: frankhenoch


Hallo -
da stimmen einige Angaben nicht.
Privatfahrten sind nur für LoF-Zwecke zulassungsfrei - und das auch nur aus Gründen des Bestandschutzes als Übergangsregelung nach Aufhebung des alten §18 STVZO. Danach sind sie nämlich nur noch für gewerbliche LoF-Zwecke zulassungsfrei - nicht mehr für "Hobby-Landwirte".
Eine einachsige Zugmaschine wie die Agria 1700 ist keine selbstfahrende Arbeitsmaschine - wird im Gesetzestext klar unterschieden.
Privathaftpflicht schließt das Risiko "Einachsschlepper" nur dann ein, wenn das Gefährt dort gemeldet wird und im Vertrag auch (...evtl. ergänzend...) als Zusatzrisiko aufgeführt wird. Ob die Versicherung das ohne Zusatzprämie macht oder nicht, ist ihre Sache. meist liegt die Zusatzprämie bei rund 25,-- Euro.
Gruß
Klaus

Privatfahrten mit Anhänger ohne Zulassung, zu LoF Zwecken waren noch nie erlaubt. Nur für Betriebe von LoF.

Einfach noch mal das Schreiben vom Regierungspräsidium Karlsruhe durchlesen, da hat Herr Hopf das auch schon geschrieben.

Mit Sitzkarren ja, mit Anhänger nicht.

Im Anhang der alte 18er bezüglich der Zulassungsfreiheit von Anhänger/Sitzkarren.